Anmeldung
Termine für ein persönliches Erstgespräch sind in unserer Psychotherapeutischen Praxis innerhalb von 1 bis 2 Wochen möglich, sofern freie Kapazitäten bestehen.
Bitte kontaktieren Sie uns per Mail oder telefonisch. Während der Therapien sind wir telefonisch leider nicht persönlich erreichbar. Wir bitten Sie daher, uns eine Nachricht mit Name und Telefonnummer auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen. Wir rufen Sie dann zurück.
Wichtige Hinweise zur Anmeldung
Erstgespräch
Ein persönliches Erstgespräch ist je nach freier Kapazität meist innerhalb von 1 bis 2 Wochen möglich.
Rückruf
Wenn Sie uns telefonisch nicht persönlich erreichen, hinterlassen Sie bitte Name und Telefonnummer auf dem Anrufbeantworter.
Warteliste
Wir führen keine Wartelisten. Falls aktuell kein Therapieplatz frei ist, nennen wir Ihnen einen Zeitpunkt, zu dem Sie erneut anfragen können.
Kontakt zur Praxis
Weitere Anlaufstellen
Alternativ können Sie zum Beispiel bei folgenden Adressen Behandlungsangebote erfragen:
Psychotherapie-Informationsdienst
Suchmaschine zur Arzt- und Psychotherapeutensuche in Sachsen
Beratungsangebote der Stadtmission Chemnitz
Beratungs- und Betreuungsangebote der Stadtmission Chemnitz
Informationen
Als Versicherter der gesetzlichen Krankenkassen können Sie sich zur Psychotherapie überweisen lassen. Ein Überweisungsschein ist aber nicht unbedingt nötig.
Wir dürfen keine Medikamente verschreiben, ebenso keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen oder Überweisungen ausstellen.
Eine Therapiesitzung dauert ca. 50 Minuten. Die Häufigkeit der Therapietermine stimmen wir mit Ihnen ab; Abstände von 8 bis 14 Tagen haben sich in der Praxis bewährt.
Ablauf bei gesetzlicher Krankenversicherung
Probatorische Sitzungen
Die ersten fünf Termine dienen dem Kennenlernen. Außerdem sollen Sie und Ihre Therapeutin oder Ihr Therapeut herausfinden, ob eine Psychotherapie für Sie zielführend sein kann.
Therapieantrag
Nach den probatorischen Sitzungen muss gemeinsam mit Ihrer Therapeutin oder Ihrem Therapeuten ein Antrag für die gesetzliche Krankenkasse vorbereitet werden.
Therapieumfang
Im Erstantrag können 12 Stunden Kurzzeittherapie, erweiterbar auf 24 Stunden, oder 45 Stunden Langzeittherapie beantragt werden. Eine weitere Verlängerung ist bis zu 60 beziehungsweise 80 Stunden möglich.
Konsiliarbericht
Neben dem Therapieantrag fordert die Krankenkasse einen medizinischen Befund vom Hausarzt oder einem Facharzt. Dieser Konsiliarbericht soll sicherstellen, dass körperliche Ursachen ausgeschlossen werden und keine körperlichen Gründe gegen eine Psychotherapie sprechen.
Genehmigung
Therapieantrag und Konsiliarbericht reichen wir für Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein, bevor eine Therapie begonnen werden kann. Die Krankenkasse entscheidet anschließend, ob eine Therapie bewilligt wird.
Therapiebeginn
Sowohl Sie als auch Ihre Therapeutin oder Ihr Therapeut erhalten nach der Genehmigung einen schriftlichen Bescheid über die Anzahl der genehmigten Stunden. Erst danach beginnt die eigentliche Therapie.
Gutachterverfahren und Kostenübernahme
Die gesetzliche Krankenkasse entscheidet auf der Grundlage eines Gutachtens, ob eine Therapie bewilligt wird. Dieses Gutachten wird durch eine speziell qualifizierte Gutachterin oder einen speziell qualifizierten Gutachter erstellt.
Die Gutachterin oder der Gutachter prüft auf Grundlage des Antrags und des ärztlichen Berichts, die anonymisiert zur Verfügung gestellt werden, ob eine Psychotherapie im individuellen Fall sinnvoll erscheint. Wenn dies der Fall ist, werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen.
Ihre Krankenkasse erhält von der Gutachterin oder dem Gutachter nur Informationen, die für die Abrechnung der Therapie relevant sind.
Privatversicherung
Wenn Sie privat versichert sind, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Versicherung nach dem dort üblichen Verfahren.