Anmeldung
Termine für ein persönliches Erstgespräch sind in unserer Psychotherapeutischen Praxis innerhalb von 1 bis 2 Wochen möglich, so fern freie Kapazitäten bestehen.
Bitte kontaktieren Sie uns per Mail oder telefonisch. Während der Therapien sind wir telefonisch leider nicht persönlich erreichbar. Wir bitten Sie daher, uns eine Nachricht mit Name und Telefonnummer auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen. Wir rufen Sie dann zurück.
Wir führen keine Wartelisten, geben Ihnen aber einen Zeitpunkt bekannt, an denen wir Ihnen wieder Therapieplätze anbieten können. Sie werden also gebeten, im Fall belegter Termine nach einiger Zeit erneut anzufragen. Die Behandlung kann aber dafür nach dem Erstkontakt unmittelbar fortgesetzt werden.
Alternativ können Sie z.B. bei folgenden Adressen Behandlungsangebote erfragen:
- www.psychotherapiesuche.de (Psychotherapie-Informationsdienst)
- www.kvsachsen.de/fuer-patienten (Suchmaschine zur Arzt- und Psychotherapeutensuche in Sachsen)
- www.stadtmission-chemnitz.de (Beratungsangebote der Stadtmission Chemnitz)
- www.stadtmission-chemnitz.de/rat-angebote/beratungs-und-betreuungsangebote/kiss-kontakt-und-informationsstelle-fuer-selbsthilfe (Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen in Chemnitz)
Informationen
Als Versicherter der gesetzlichen Krankenkassen können Sie sich zur Psychotherapie überweisen lassen. Ein Überweisungsschein ist aber nicht unbedingt nötig.
Wir dürfen keine Medikamente verschreiben, ebenso keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen oder Überweisungen ausstellen.
Eine Therapiesitzung dauert ca. 50 Minuten. Die Häufigkeit der Therapietermine stimmen wir mit Ihnen ab; Abstände von 8-14 Tagen haben sich in der Praxis bewährt.
Die ersten fünf Termine („probatorische Sitzungen“) dienen zum einen dem Kennenlernen. Zum anderen sollten Sie und Ihr Therapeut herausfinden, ob eine Psychotherapie für Sie zielführend sein kann. Nach den probatorischen Sitzungen müssen Sie gemeinsam mit Ihrer Therapeutin oder Ihrem Therapeut einen Antrag für die gesetzliche Krankenkasse vorbereiten. Ihre Therapeutin oder Ihr Therapeut muss darin begründen, warum eine Therapie erforderlich ist und prognostizieren, wie viele Therapiestunden nötig sind, um Ihre Ziele umzusetzen. Im Erstantrag können 12 (Kurzzeittherapie, erweiterbar auf 24 Stunden) oder 45 Stunden (Langzeittherapie) beantragt werden. Eine weitere Verlängerung ist bis zu 60 bzw. 80 Stunden – natürlich nur nach Genehmigung der Krankenkasse – möglich.
Neben dem Therapieantrag fordert die Krankenkasse einen medizinischen Befund vom Hausarzt oder einem Facharzt („Konsiliarbericht“). Ziel dieses Berichtes ist es, sicher zu stellen, dass körperliche Ursachen für die vorliegende Symptomatik ausgeschlossen werden und keine körperlichen Gründe gegen eine Psychotherapie sprechen.
Therapieantrag und Konsilarbericht reichen wir für Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein, bevor eine Therapie begonnen werden kann. Die gesetzliche Krankenkasse entscheidet auf der Grundlage eines Gutachtens, ob eine Therapie bewilligt wird. Dieses Gutachten wird durch einen speziell qualifizierten Gutachter erstellt. Die Gutachterin oder der Gutachter prüft auf Grundlage des Antrags und des ärztlichen Berichts, die ihm anonymisiert zur Verfügung gestellt werden, ob eine Psychotherapie im individuellen Fall sinnvoll erscheint. Wenn dies der Fall ist, werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen. Ihre Krankenkasse erhält von der Gutachterin oder dem Gutachter nur Informationen, die für die Abrechnung der Therapie relevant sind.
Sowohl Sie als auch Ihr Therapeut erhalten nach der Genehmigung einen schriftlichen Bescheid über die Anzahl der genehmigten Stunden. Erst danach beginnt die eigentliche Therapie.
Wenn Sie privat versichert sind, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Versicherung nach dem dort üblichen Verfahren.